| | | | Lohnsteuer-Jahresausgleich und Einkommensteuer Onlinedienst per eMail, Fax, Post oder Tel.: Hiermit biete ich Ihnen in allen Regionen Deutschlands meinen neuen Onlinedienst zur Erstellung des jährlichen Lohnsteuer-Jahresausgleiches oder Einkommensteuererklärung an. Meine Leistungen sind fachlich kompetent und für Sie schnell und bequem vom "Sessel" aus in Anspruch zu nehmen. Ich erstelle Ihre Steuererklärung aufgrund Ihrer Angaben und Unterlagen. Ergänzende Fragen zu den von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen erfolgen per eMail oder Fax. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Keine lästige Terminvereinbarung, Terminvorbereitung, Terminwahrnehmung, Fahrzeit oder Freistellung von der Arbeit, weil die Geschäftszeit des Steuerberaters nicht mit Ihrer Arbeitszeit in Einklang zu bringen ist. Online bin ich für Sie 24 Stunden erreichbar, auch am Wochenende. Unter Umständen erhalten Sie sogar schon am Wochenende ein Kostenangebot oder weitere Anfragen zu Ihren Angaben oder Unterlagen. Das Honorarangebot ist natürlich für Sie unverbindlich und kostenlos. Seit dem im Jahre 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz sind nicht nur betriebliche Renten voll steuerpflichtig, sondern auch gesetzliche Renten wenigstens zu 50% zu versteuern. Damit ist für eine große Anzahl an Rentnern die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht geworden. Alle Rentner, die hohe gesetzliche Renten- oder Pensionsbezüge, oder gar mehrere Renten beziehen, hätten bis spätestens 2006 eine Steuererklärung abgeben müssen. Nur derjenige Rentner, der sicher weiß, dass er keine Steuern zahlen muss, braucht auch keine Steuererklärung abzugeben. Rentner, die bislang ihre Renteneinkünfte nicht erklärt haben und diese damit nicht versteuert haben, sollten prüfen, ob ihre Einkünfte einschließlich der Renten und Pensionen über dem zu versteuernden Existenzminimum liegen. Ist dies der Fall, sollte über eine strafbefreiende Selbstanzeige nachgedacht werden, da die Finanzverwaltung ein Steuerstrafverfahren einleiten kann. Als steuerliches Existenzminimum gilt der Grundfreibetrag, der bei Ledigen 7.664 € (ab Veranlagungsjahr 2005) beträgt. Bei Eheleuten, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, liegt der Betrag bei 15.329 €. | | | | | | | | | 1000 Firmengründungsideen mit Konzept und kompletter Steuerberatung für Berlin und Brandenburg. | | | | | | | | | Bundesweite Bearbeitung von Lohnsteuer-Jahresausgleich und Einkommensteuer-Erklärung 2000 oder 2001 und folgende Jahre von Steuerberater aus Berlin. Die Kommunikation erfolgt per eMail, Fax, Briefpost oder Telefon (nur für bestehende Mandate). | | | | | | | | | Zeitaktuell werden mit diesem Steuerberaterblog interessante Urteile des Bundesfinanzhofes oder der Finanzgerichte veröffentlicht und ggf. auch kommentiert. Es werden nur solche Urteile ausgewählt, die für eine breite Öffentlichkeit von Interesse sein könnten. Gerne stehe ich Ihnen persönlich per Mail, Fax, Telefon oder auch persönlich zur Verfügung. | | | | | | | | | Bundesweite Bearbeitung von LohnsteuerJahresausgleich und EinkommensteuerErklärung 2000 oder 2001 und folgende Jahre von Steuerberater aus Berlin. Die Kommunikation erfolgt per eMail, Fax, Briefpost oder Telefon nur für bestehende Mandate. | | | | | | | | | Bundesweite Bearbeitung von LohnsteuerJahresausgleich und EinkommensteuerErklärung 2000 oder 2001 und folgende Jahre von Steuerberater aus Berlin. Die Kommunikation erfolgt per eMail, Fax, Briefpost oder Telefon nur für bestehende Mandate. | | | | | | | | | Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Kündigung, Kündigungsschutz, Beurteilung Rechtsanwalt Opelka. | | | | | | | | | Bundesweite Bearbeitung von LohnsteuerJahresausgleich und EinkommensteuerErklärung 2000 oder 2001 und folgende Jahre von Steuerberater aus Berlin. Die Kommunikation erfolgt per eMail, Fax, Briefpost oder Telefon nur für bestehende Mandate. | | | | | | | | | Ich komme noch zu Ihnen ins Haus | | | | | |